Ärztinnen und Ärzte durchlaufen in ihrer Karriere drei Phasen: Aus-, Weiter- und Fortbildung. Die Weiterbildung zum Facharzt für Handchirurgie beansprucht sechs Jahre.
Die universitäre Ausbildung (Medizinstudium) vermittelt den Studierenden die Grundlagen des Arztberufes und erlaubt ihnen, nach dem Erwerb des eidgenössischen Arztdiploms unselbstständig in einem Spital oder einer Arztpraxis zu arbeiten. Wollen Ärztinnen und Ärzte ihren Beruf selbstständig ausüben, setzt dies einen eidgenössischen Weiterbildungstitel voraus.
Nach der aktuell gültigen Fassung (2018) des Weiterbildungsprogramms zum Facharzt für Handchirurgie der FMH dauert die Weiterbildung sechs Jahre und gliedert sich wie folgt:
- 2 bis 3 Jahre nicht fachspezifische Weiterbildung
- 3 bis 4 Jahre Handchirurgie (fachspezifische Weiterbildung)
Ziel der 2- bis 3-jährigen nicht-fachspezifischen Weiterbildung ist das Erlernen des chirurgischen Basiswissens, der Pathophysiologie sowie der Behandlung und der Nachsorge chirurgischer Erkrankungen und Verletzungen und kann wie folgt absolviert werden:
- Höchstens 2 Jahre in einer oder mehreren der folgenden Disziplinen:
Chirurgie, Gefässchirurgie, Herz- und thorakale Gefässchirurgie, Kinderchirurgie, Orthopädische Chirurgie und Traumatologie des Bewegungsapparates, Thoraxchirurgie, Urologie - Höchstens 3 Jahre Plastische, Rekonstruktive und Ästhetische Chirurgie
- Höchstens 6 Monate ärztliche Tätigkeit im Rahmen der Schweizer Armee, als Mitglied des Schweizerischen Katastrophenhilfskorps, von Missionen des Roten Kreuzes, von Médécins sans Frontières oder im Rahmen ähnlicher Hilfsaktionen unter einem ärztlichen Vorgesetzten
Ziel der 3- bis 4-jährigen fachspezifischen Weiterbildung ist das Erarbeiten theoretischer, wissenschaftlich fundierter Kenntnisse und der Erwerb der praktischen Fertigkeiten zur konservativen, chirurgischen und mikrochirurgischen Versorgung von Krankheiten und Verletzungen der oberen Extremität. Rahmenbedingungen:
- Mindestens 3 Jahre klinische Weiterbildung an anerkannten Weiterbildungsstätten
- Mindestens 1 Jahre an Weiterbildungsstätten der Kategorie A
- Höchstens 1 Jahr an Weiterbildungsstätten der Kategorie C (Arztpraxen)
Mindestens 1 Jahr der fachspezifischen Weiterbildung muss an einer zweiten Weiterbildungsstätte absolviert werden.